In den vergangenen Tagen hat es einige Aufregung um den ORF gegeben.
Ob zu Recht oder zu Unrecht soll jetzt hier nicht erörtert werden.
Oftmals hat man (sinngemäß) die Meinung „Der ORF gehört privatisiert!“ gelesen.
Was stellt man sich unter einer „Privatisierung“ vor?
Aktuell hat der ORF die Rechtsform einer Stiftung öffentlichen Rechts. Diese Rechtsform ist dann im Zuge einer „Privatisierung“ nicht mehr aufrechtzuerhalten.
In welche Rechtsform soll „privatisiert“ werden?
– Aktiengesellschaft, Gesellschaft m. b. H., Kommanditgesellschaft, …?
– Wer sollen sodann die Aktionäre oder die Gesellschafter sein?
Die Antwort auf diese Frage bleibt man schuldig.
Es kann natürlich auch sein, dass ich entsprechende Antworten darüber überhört oder überlesen habe.
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