Neuer Grenzterminal am Flughafen Wien

Wenn Schutzsuchende am Flughafen ankommen, durchlaufen sie drei Stationen. Zuerst prüft die Polizei die Identität und den Gesundheitszustand der Ankommenden. Danach folgt das eigentliche Asylverfahren. Das Besondere: Wer aus einem Land mit geringer Aussicht auf Asyl kommt oder falsche Angaben macht, durchläuft ein Schnellverfahren direkt am Terminal. Bei einer Einreiseverweigerung erfolgt sofort das Rückkehrverfahren und danach die Zurückweisung.

Obwohl es sechs internationale Flughäfen in Österreich gibt, wird nur in Schwechat ein solches Terminal gebaut. Asylsuchende, die etwa in Salzburg oder Graz landen, werden hierhergebracht, um die Verfahren an einem Ort zu bündeln. Während dieser Zeit – die bis zu 24 Wochen dauern kann – dürfen die Antragstellerinnen und Antragsteller den Transitbereich nicht verlassen. Für den Flughafen-Vorstand Günther Ofner ist das Projekt ein „Bollwerk der Sicherheit“. Rund 11,5 Millionen Euro fließen in diesen Umbau. Auf dem Airport in Schwechat werden jährlich rund 500 Asylanträge gestellt bei etwa zehn Millionen Ein- und Ausreisen pro Jahr.

Der Text ist ein Auszug aus einem Info-Mail von https://www.jetzt.at/


Der Verfahrensablauf ist in drei Schritte aufgeteilt: Bei einem Screening durch die Polizei kommt es zur Identitäts- und Sicherheitskontrolle, zu einem Gesundheitscheck und zur Prüfung besonderer Schutzbedürfnisse. Anschließend kommt es zum Asylverfahren durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Bei einer Einreiseverweigerung erfolgt sofort das Rückkehrverfahren und in weiterer Folge die Zurückweisung.

Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, sagte: Der Asyl- und Migrationspakt gibt uns die nötigen Instrumente, um Risikopersonen früher zu erkennen, schneller zu handeln und uns besser zu koordinieren. Durch die Bündelung aller zuständigen Behörden in einem Sondertransitbereich entstehen wichtige Synergien und kürzere Wege.

Das neue fremdenrechtliche Zentrum bündelt erstmals alle zuständigen Behörden an einem Standort: Polizei, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) sowie das Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Damit entfallen aufwendige Transporte und Zuständigkeitswechsel, Verfahren werden deutlich beschleunigt und Sicherheitsrisiken minimiert. Auch rechtliche, medizinische und soziale Betreuung sowie die Durchführung öffentlicher Verhandlungen des BVwG sind direkt am Flughafen möglich. Der gemeinsame Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern spart zusätzlich Zeit und Kosten.

Mehr Informationen: https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=465232536656436E4B48593D

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